Äquivalenzbescheinigung AZAV

Die DAkkS hat mitgeteilt, das die bisherigen Äquivalenzbescheinigungen automatisch bis zum 31.03.2022 verlängert wurden. Damit behält Ihre ausgestellte Äquivalenzbescheinigung über den 31.12.2021 hinaus Gültigkeit bis einschließlich 31.03.2022. Es bedarf keiner erneuten Beantragung.
(eingestellt am 02.12.2021)