Aufhebung der (Sonder-)Regelungen zum Zulassungsgeschehen

Mit Blick auf die bundesweite Rücknahme der erlassenen Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie wurden die (Sonder-)Regelungen zum Zulassungsgeschehen zu sofort und offiziell zurückgenommen worden.
Insbesondere die Regelungen zu den Äquvivalenzbescheinigungen unterlagen einer Befristung durch die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III, die ohnehin bereits abgelaufen ist.
(eingestellt am 03.04.2023)