Zertifizierungspflicht für Bestatter in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 01. Juni 2022 gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Zertifizierungspflicht für Bestatter.
Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat sich, ausgehend von der Intention einer Verbesserung des Umgangs mit Verstorbenen bei Transport und Aufbewahrung, für eine Zertifizierungspflicht ausgesprochen. Im neuen, ab 01.06.2022 geltenden Paragrafen 8 Absatz 6 heißt es nun:
Die Aufbewahrung und Beförderung von Leichen hat den DIN-Normen DIN EN 15017 und DIN EN 75081 in ihrer jeweils geltenden Fassung zu entsprechen. Institutionen, die Tätigkeiten in diesem Bereich ausführen, müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nachweisen. Die Zertifizierung erfolgt nach ISO durch eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle.
(eingestellt am 02.01.2022)